Fit-Inn Trier
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fit-Inn

STAND: 08.01.2024

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Fit-Inn Trier, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Fit-Inn Trier abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines von Fit-Inn betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Das Fit-Inn Trier speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts, in der Bestätigung per E-Mail zu. Fit-Inn Trier ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit Fit-Inn Trier aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch Fit-Inn Trier gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.3. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Hausordnung
Fit-Inn Trier ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten wöchentlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.

3.2. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.2.1. Das Mitglied ist verpflichtet, Fit-Inn Trier bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Fit-Inn Trier (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.2.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Fit-Inn Trier unverzüglich mitzuteilen.

3.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei Fit-Inn Trier ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus im 14-tägigen Intervall für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart, ist Fit-Inn Trier berechtigt, den wöchentlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Fit-Inn Trier wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der wöchentliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Fit-Inn Trier hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Fit-Inn Trier sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei wöchentlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Fit-Inn Trier berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Fit-Inn Trier berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.5. Aktivierungsgebühr
4.5.1. Bei Vertragsabschluss fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr von 39 € an.

4.6. Forderungsabtretung
Fit-Inn Trier ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erklärt das Mitglied sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem es die Finion Capital GmbH ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und sein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Fit-Inn Trier vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

6. HAFTUNG Fit-Inn Trier

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fit-Inn Trier nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fit-Inn Trier auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Fit-Inn Trier.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Fit-Inn Trier ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB
Fit-Inn Trier ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Fit-Inn Trier wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Fit-Inn Trier aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen Fit-Inn Trier auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Seit 1996 ein Familienunternehmen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Feiertage
An allen Feiertagen haben wir für euch von 09:30 - 13:00 Uhr geöffnet!
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Kontakt
Telefonnummer
0651 30 85 24
E-Mail Adresse
[email protected]
Fit-Inn Trier ist dein Premium Fitnessstudio in Trier, das sich auf Gesundheit, Fitness, Wellness und persönliches Wohlbefinden spezialisiert hat. Mit modernster und hochwertiger Ausstattung bieten wir dir eine einzigartige Trainingsumgebung. Unsere erfahrenen Trainer sorgen für eine persönliche Betreuung und helfen dir, deine individuellen Fitnessziele zu erreichen. Besuche uns in der Auf Hirtenberg 8, 54296 Trier, und erlebe die familiäre Atmosphäre, die unser Studio auszeichnet. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden eine persönliche und familiäre Betreuung zu bieten, die weit über das Übliche hinausgeht. Fit-Inn Trier ist mehr als nur ein Fitnessstudio – es ist eine Gemeinschaft von Fitnessbegeisterten, die sich gegenseitig unterstützen und motivieren. Unser Ziel ist es, dir zu helfen, das Beste aus dir herauszuholen und ein gesundes, aktives Leben zu führen. Melde dich noch heute an und werde Teil unserer Fitnessfamilie! Fitnessstudio Trier, Premium Fitnessstudio, Gesundheit, Wellness, hochwertige Ausstattung, persönliche Betreuung, erfahrene Trainer, individuelle Fitnessziele, familiäre Atmosphäre, Fitnessgemeinschaft, gesundes aktives Leben, Fit-Inn Trier.
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