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Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Fit-Inn Trier · Stand: 22. April 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Mitglied (nachfolgend „Mitglied") und Fit-Inn Trier (nachfolgend „Fit-Inn"). Die AGB gelten zusammen mit dem individuellen Vertragsdeckblatt (nachfolgend „Mitgliedsvertrag") sowie der gültigen Hausordnung, die jeweils Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge, die zwischen Fit-Inn und dem Mitglied geschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform und gehen diesen AGB im Einzelfall vor.

1.2 Vertragsschluss im Studio

Der Mitgliedsvertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Vertragsdeckblatts im Studio zustande. Das Mitglied erhält eine Vertragsausfertigung sowie ein Exemplar dieser AGB in Textform.

1.3 Vertragsschluss online

Beim Vertragsschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" ein verbindliches Vertragsangebot. Fit-Inn nimmt das Angebot durch Zusendung einer Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) per E-Mail an. Der Vertragstext einschließlich Vertragsdeckblatt wird dem Mitglied mit der Bestätigung zugesandt.

1.4 Widerrufsrecht des Mitglieds

Das Mitglied wird bei einem Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz (§§ 312b, 312c BGB) über sein gesetzliches Widerrufsrecht gesondert belehrt. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen.

1.5 Rücktritt aus sachlich gerechtfertigtem Grund

Fit-Inn ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss aus sachlich gerechtfertigtem Grund in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn ein früherer Mitgliedsvertrag des Mitglieds durch Fit-Inn wegen Zahlungsverzugs oder schwerwiegender Vertragsverletzung gekündigt wurde.

1.6 Mindestalter / Jugendliche

Personen unter 16 Jahren können keine Mitgliedschaft abschließen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Dieser haftet neben dem Mitglied für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§ 2 Vertragsgegenstand und Nutzung des Studios

2.1 Leistungsumfang

Das Mitglied erhält nach Maßgabe des Vertragsdeckblatts Zutritt zum Studio und ist berechtigt, die Trainingsflächen, Geräte und Einrichtungen während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Zusatzleistungen (z. B. Stoffwechsel-Coaching, Ernährungsberatung, HappyFigur) sind nur vom Mitgliedsbeitrag umfasst, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist.

2.2 Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten werden im Studio ausgehängt und auf der Website veröffentlicht. Fit-Inn behält sich vor, Öffnungszeiten aus sachlichen Gründen anzupassen. Eine Änderung um mehr als fünf Stunden pro Woche wird dem Mitglied vorher in Textform mitgeteilt.

2.3 Persönliche Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Der Mitgliedsausweis bzw. Chip darf ausschließlich vom Mitglied selbst genutzt werden. Bei Verstoß ist Fit-Inn berechtigt, das Training für diesen Tag zu untersagen und bei wiederholtem Verstoß eine Abmahnung auszusprechen.

2.4 Verbot gewerblicher Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder sonst gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen (z. B. Personal Training durch Dritte) im Studio ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fit-Inn nicht gestattet.

2.5 Weisungsrecht des Personals

Das Fit-Inn-Personal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, zur Wahrung der Sicherheit und zur Einhaltung der Hausordnung Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Mindestvertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertragsdeckblatt und beträgt maximal 24 Monate (§ 309 Nr. 9 lit. a BGB).

3.2 Verlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit

Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Das Mitglied kann den Vertrag anschließend jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

3.3 Ordentliche Kündigung

Die Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.

3.4 Form der Kündigung

Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann insbesondere erfolgen durch:

  • schriftlichen Brief an Fit-Inn Trier
  • E-Mail an info@fit-inn-trier.de
  • persönliche Abgabe im Studio gegen Empfangsbestätigung
  • Kündigungsschaltfläche auf fit-inn-trier.de (§ 312k BGB)

3.5 Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB

Bei online abgeschlossenen Verträgen stellt Fit-Inn auf der Website eine Kündigungsschaltfläche mit der Bezeichnung „Verträge hier kündigen" bereit, die dauerhaft sichtbar, unmittelbar und leicht zugänglich ist. Sie ist auch für Mitglieder nutzbar, deren Vertrag nicht online geschlossen wurde.

§ 4 Außerordentliche Kündigung

4.1 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.

4.2 Dauerhafte Erkrankung oder Verletzung

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft (länger als drei Monate) nicht in der Lage ist, die Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen. Das Mitglied hat einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorzulegen. Ein amtsärztliches Attest ist nicht erforderlich.

4.3 Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft begründet kein automatisches außerordentliches Kündigungsrecht, jedoch kann das Mitglied für die Dauer der Schwangerschaft sowie der gesetzlichen Mutterschutzfrist eine beitragsfreie Ruhezeit gemäß § 5 beanspruchen.

4.4 Umzug

Ein Wohnsitzwechsel begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht (BGH, Urteil v. 04.05.2016 – XII ZR 62/15).

4.5 Außerordentliche Kündigung durch Fit-Inn

Fit-Inn ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn:

  • das Mitglied mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB analog);
  • das Mitglied trotz Abmahnung in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung verstößt;
  • das Mitglied unwahre Angaben bei Vertragsschluss gemacht hat, die für die Vertragsentscheidung wesentlich waren;
  • das Mitglied gegen die Verbote nach § 7.3 (Doping, Drogen, Alkohol) verstößt.

4.6 Form der außerordentlichen Kündigung

Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und muss den Kündigungsgrund benennen. Entsprechende Nachweise (ärztliches Attest, Meldebescheinigung o. ä.) sind beizufügen.

§ 5 Ruhezeiten

5.1 Ruhezeit auf Antrag

Das Mitglied kann die Mitgliedschaft bei nachgewiesener Verhinderung (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, längere berufliche Abwesenheit) auf Antrag beitragsfrei ruhen lassen.

5.2 Verlängerung der Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der genehmigten Ruhezeit.

5.3 Antragstellung

Der Antrag auf Ruhezeit ist in Textform zu stellen und muss vor Beginn der gewünschten Ruhezeit bei Fit-Inn eingehen. Ein Nachweis (z. B. ärztliche Bescheinigung) ist auf Verlangen vorzulegen.

§ 6 Beiträge und Zahlungsmodalitäten

6.1 Höhe der Beiträge

Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags sowie etwaiger Zusatzleistungen ergibt sich aus dem Vertragsdeckblatt. Sämtliche Beiträge verstehen sich als Bruttobeträge inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Fälligkeit

Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils alle zwei Wochen beginnend ab dem Vertragsdateum im Voraus fällig. Der Beitrag für einen angebrochene erste Woche nach Vertragsbeginn wird anteilig (1/7 des Wochenbeitrags je Tag) berechnet und zusammen mit der Aktivierungsgebühr am Tag des Vertragsschlusses fällig.

6.3 Aktivierungsgebühr

Bei Vertragsabschluss wird einmalig eine Aktivierungsgebühr in der auf dem Vertragsdeckblatt ausgewiesenen Höhe erhoben. Die Aktivierungsgebühr umfasst insbesondere die Einrichtung des Mitgliedskontos, die Bereitstellung des Zutrittschips und die Ersteinweisung durch einen Trainer.

6.4 SEPA-Lastschriftverfahren

Die Zahlung der Beiträge erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied erteilt Fit-Inn hierzu bei Vertragsschluss ein SEPA-Mandat. Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Alternative Zahlungsmethoden können im Einzelfall auf Antrag vereinbart werden.

6.5 Preisanpassung bei Umsatzsteueränderung

Bei einer Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist Fit-Inn berechtigt, den Bruttobetrag des Mitgliedsbeitrags entsprechend anzupassen. Bei einer Senkung des Umsatzsteuersatzes reduziert sich der Bruttobetrag entsprechend. Die Anpassung erfolgt automatisch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Steueränderung.

6.6 Sonstige Preisanpassungen

Eine über § 6.5 hinausgehende Anpassung des Mitgliedsbeitrags während der laufenden Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann Fit-Inn den Beitrag einmal je Kalenderjahr um höchstens 5 % anpassen, wenn sich die Gesamtkosten (insbesondere Energie-, Personal-, Wartungs- und Mietkosten) seit der letzten Anpassung nachweislich erhöht haben. Fit-Inn kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Dem Mitglied steht bis zum Wirksamwerden der Anpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Anpassung zu.

6.7 Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Fit-Inn berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die tatsächlich angefallenen und vom Mitglied schuldhaft verursachten Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (insbesondere Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten im gesetzlichen Rahmen) zu verlangen. Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Verzugs wird eine Mahnpauschale von 5 EUR erhoben.

6.8 Forderungsabtretung im Verzugsfall

Fit-Inn ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Mitglieds offene Forderungen zum Zwecke des Forderungseinzugs an ein von Fit-Inn beauftragtes Inkassounternehmen abzutreten. Die Übermittlung der hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an das Inkassounternehmen erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Mitglied wird hierüber spätestens zum Zeitpunkt der Abtretung informiert.

6.9 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf gegen Forderungen von Fit-Inn nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das Recht zur Aufrechnung mit Ansprüchen auf Rückerstattung nach Ausübung eines Widerrufsrechts bleibt unberührt.

§ 7 Pflichten des Mitglieds

7.1 Mitteilungspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, Fit-Inn unverzüglich über Änderungen vertragsrelevanter Daten zu informieren, insbesondere:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung (IBAN/BIC)
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Trainingsfähigkeit relevant einschränken

7.2 Elektronische Kommunikation

Das Mitglied stellt Fit-Inn bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich relevante Erklärungen von Fit-Inn (insbesondere Mahnungen, Vertragsanpassungen, Informationen zu Änderungen der AGB) an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

7.3 Verbotene Substanzen und Verhalten

Dem Mitglied ist untersagt:

  • das Rauchen im gesamten Studio einschließlich Außenbereich;
  • der Konsum alkoholischer Getränke im Studio;
  • das Mitführen, Anbieten, Verschaffen oder Überlassen von Betäubungsmitteln, Dopingmitteln (z. B. Anabolika) sowie verschreibungspflichtiger Arzneimittel außerhalb des eigenen ärztlich verordneten Gebrauchs;
  • das Training unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln.

7.4 Eigenverantwortung und Gesundheitszustand

Das Mitglied bestätigt, seinen gesundheitlichen Zustand eigenverantwortlich zu prüfen und trainiert auf eigene Verantwortung. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen wird die vorherige Abklärung mit einem Arzt empfohlen. Die Trainer von Fit-Inn stehen beratend zur Seite, ersetzen jedoch keine medizinische Untersuchung.

§ 8 Hausordnung

8.1 Verbindlichkeit

Fit-Inn erlässt eine verbindliche Hausordnung, die Regelungen zur Nutzung der Geräte, zum Umgang mit anderen Mitgliedern, zur Hygiene und zur Sicherheit enthält. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mitgliedsvertrags. Sie ist im Studio ausgehängt und auf der Website abrufbar.

8.2 Änderungen der Hausordnung

Fit-Inn ist berechtigt, die Hausordnung aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere zur Wahrung der Sicherheit, Hygiene oder zur Anpassung an technische oder behördliche Anforderungen. Wesentliche Änderungen werden dem Mitglied mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

§ 9 Betriebsstörungen und Schließzeiten

9.1 Kurzfristige Schließungen

Fit-Inn ist berechtigt, das Studio aus sachlichen Gründen (z. B. Wartung, Reparatur, Umbau, Feiertage, unvorhergesehene Ereignisse) ganz oder teilweise vorübergehend zu schließen. Schließungen bis zu insgesamt zehn Werktagen pro Kalenderjahr berühren die Beitragspflicht nicht.

9.2 Längere Schließungen

Bei Schließungen, die über zehn Werktage pro Kalenderjahr hinausgehen, werden dem Mitglied gutgeschrieben und bei Kündigung angerechnet.

9.3 Höhere Gewalt und behördliche Schließungen

Bei einer Schließung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung (z. B. Pandemie, Naturkatastrophe) ist das Mitglied für die Dauer der Schließung von der Beitragszahlung befreit. Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Eine einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit durch Fit-Inn ist ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

10.1 Haftung für Personenschäden

Fit-Inn haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Fit-Inn oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Fit-Inn haftet uneingeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fit-Inn oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.3 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fit-Inn nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.4 Produkthaftungsgesetz

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5 Persönliche Gegenstände

Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände, Kleidung oder sonstiger persönlicher Gegenstände haftet Fit-Inn nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nur bei Verletzung vertraglicher Obhutspflichten. Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Wertgegenstände im Schließfach oder Spind zu verwahren.

§ 11 Datenschutz

11.1 Datenverarbeitung

Fit-Inn verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Darüber hinaus werden Daten auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeitet, soweit dies zur Wahrung der Interessen von Fit-Inn erforderlich ist (z. B. Forderungsmanagement, Betrugsprävention).

11.2 Datenschutzerklärung

Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Fit-Inn geregelt, die unter fit-inn-trier.de/datenschutz-fit-inn-trier abrufbar ist und bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.

11.3 Rechte der betroffenen Person

Dem Mitglied stehen die Rechte aus Art. 15 bis 22 DSGVO zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Widerspruchsrecht und das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

§ 12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

12.1 Änderungsvorbehalt

Fit-Inn ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern dies erforderlich ist aufgrund von:

  • Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen;
  • höchstrichterlicher Rechtsprechung, die eine Anpassung der AGB erforderlich macht;
  • Änderungen technischer oder betrieblicher Natur, die eine Anpassung der AGB notwendig machen;
  • Einführung neuer Leistungen oder Wegfall bestehender Leistungen.

12.2 Ausgeschlossene Änderungen

Änderungen der Hauptleistungspflichten (insbesondere Mitgliedsbeitrag, Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen) sind von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen und können nur im Einverständnis mit dem Mitglied erfolgen.

12.3 Ankündigung und Widerspruch

Fit-Inn wird dem Mitglied Änderungen der AGB mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamkeitsdatum in Textform mitteilen. In der Mitteilung werden die Änderungen sowie der geplante Wirksamkeitszeitpunkt konkret benannt. Das Mitglied hat das Recht, den Änderungen innerhalb dieser Frist in Textform zu widersprechen.

12.4 Rechtsfolgen

Widerspricht das Mitglied den Änderungen fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Fit-Inn steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten zu. Widerspricht das Mitglied nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

13.1 Information nach § 36 VSBG

Fit-Inn ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

13.2 Zuständige Schlichtungsstelle

Die für Fit-Inn grundsätzlich zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 795 79 40 E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de Internet: www.universalschlichtungsstelle.de

13.3 EU-Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Fit-Inn nimmt an diesem Verfahren nicht teil.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

14.2 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14.3 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Trier, soweit das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

14.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

    AGB Fit Inn Trier – Allgemeine Geschäftsbedingungen im Überblick